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IMPRESSUM
Gastroenterologie Köln West
Dr. med. Dominik Stähler
Dr. med. Frank Stenschke
Dr. med. Rolf Schnitzler
Bunzlauer Straße 2
50858 Köln
Telefon 0 22 34 – 94 90 30
Telefax 0 22 34 – 94 90 319
www.gastroenterologie-koeln-west.de
info(at)gastroenterologie-koeln-west.de
Rechtsform der Gemeinschaftspraxis:
GbR
Berufsbezeichnung:
Dr. med. Dominik Stähler
Arzt für Innere Medizin – Gastroenterologe
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Dr. med. Frank Stenschke
Arzt für Innere Medizin – Gastroenterologe
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Dr. med. Rolf Schnitzler
Arzt für Innere Medizin – Gastroenterologe
(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Ärztekammer:
Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Telefon 0211 / 4 30 20
Telefax 0211 / 4 30 21 200
www.aekno.de
aerztekammer@aekno.de
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Telefon 0211 / 59 70-0
Telefax 0211 / 59 70-82 87
www.kvno.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
www.aekno.de
Heilberufsgesetz NRW:
www.aekno.de
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Konzept, Design & Realisierung:
Markus Höhn-Mladen | Visuelle Kommunikation
Fotos:
Dirk Morla Fotografie | www.dirkmorla.de
Datenschutz (oder wer hat`s erfunden?)
Im Vordergrund unserer Tätigkeit – der der beteiligten Ärzte und der aller Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen in unserer Praxis – steht der Schutz und die Förderung der Gesundheit, die Abklärung von Krankheitszuständen und deren Behandlung zum Wohle der Menschen, die sich uns anvertrauen. Neben der bestmöglichen Qualität in unserem ärztlichen Handeln ist der umfassende Schutz des in uns gesetzten Vertrauens unser zentrales Anliegen. Selbstverständlich gilt die ärztliche Schweigepflicht für alle Beteiligten.
Schon vor ungefähr 2500 Jahren wurde das Arzt-Patientengeheimnis vom griechischen Arzt Hippokrates formuliert. Der entsprechende Passus im berühmten „Eid des Hippokrates“ lautet: “Was immer ich sehe und höre, bei der Behandlung oder außerhalb der Behandlung, im Leben der Menschen, so werde ich von dem, was niemals nach außen ausgeplaudert werden soll, schweigen, indem ich alles Derartige als Solches betrachte, das nicht ausgesprochen werden darf“ .
Der Eid des Hippokrates kann als die älteste uns bekannte Datenschutznorm gelten und natürlich fühlen wir uns der ärztlichen Schweigepflicht in diesem Sinne seit jeher bedingungslos verpflichtet.
2500 Jahre sind seit Hippokrates vergangen und wir leben mitten in einer digitalen, sich schnell ändernden Gesellschaft. Jeder Entwicklungsschritt in diesem Bereich verlagert mehr und mehr Lebensabläufe in die digitale Welt, die Chancen und Risiken gleichermaßen mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund ist der Datenschutz zwangsläufig zu einer großen Herausforderung geworden.
Dieser Entwicklung mit ihren Herausforderungen trägt die seit dem 25. Mai 2018 verbindliche und allgemein gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, siehe http://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/2016-05-04) Rechnung und selbstverständlich behandeln wir Ihre personenbezogenen Daten streng vertraulich entsprechend dieser aktuellsten gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Bei Ihnen eventuell notwendige Untersuchungen werden wir selbstverständlich nur durchführen oder veranlassen und die Ergebnisse nach geltendem Recht dokumentieren und nach der Berichtspflicht weiterleiten, wenn Sie uns dafür Ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
Damit wir unsere Website für Sie als Nutzer so angenehm und komfortabel wie möglich gestalten können, setzen wir vereinzelt Dienste externer Dienstleister ein. Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, sich über die Datenschutzbestimmungen zum Einsatz und Verwendung der eingesetzten Dienste und Funktionen zu informieren, um eventuell auch bei diesen Dienstleistern Ihre Rechte wahrzunehmen.
– Google Analytics
– Google Maps
Google Analytics
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Google Maps
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QUALITÄTSPOLITIK
Die Praxisinhaber und die Mitarbeiter(innen) der Gemeinschaftspraxis bekennen sich zu einer umfassenden Qualität aller Leistungen. Die Absichten und Grundsätze der Unternehmensphilosophie, die geeignet erscheinen dieses Ziel zu erreichen, lauten:
– Diagnostik und Therapie nach dem aktuellen Wissensstand der Medizin
– Schwerpunktorientierung
– Qualitätssicherung
Die Praxisinhaber (Dr. med. Dominik Stähler, Dr. med. Frank Stenschke, Dr. med. Rolf Schnitzler) sind als Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie zugelassen. Die angestellten Fachärzte jeweils auf einen halben Versorgungsauftrag der KVNO.
Dr. med. Erhard Stähler, Praxisgründer, ist gesundheitsbedingt im Juli 2020 aus der Praxis ausgeschieden.
Dr. med. Michael Bewermeyer wurde am 30.04.2019 in seinen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben aller Ärzte in der Gemeinschaftspraxis ist die Schaffung einer jeweils entsprechenden Infrastruktur Voraussetzung. Diese umfasst auch die baulich-funktionelle Gestaltung und apparative Ausstattung der Praxis, insbesondere im Bereich der Endoskopie. Befanden sich die 3 Praxisbereiche zunächst in der Bunzlauer Straße 1 und 2, so wurde Ende September 2011 der Umzug in die zuvor renovierten bzw. umgebauten Räume der ursprünglich radiologischen Praxis vollzogen.
Die Gemeinschaftspraxis ist seit dem 01.10.2011 in 4 Praxisteile aufgeteilt:
– Bunzlauer Str. 2, 1. Etage (Teil A und B): Hier sind die Sprechzimmer von Dr. med. Dominik Stähler, Dr. Frank Stenschke und Dr. med. Rolf Schnitzler, die Endoskopieräume, Aufbereitung, 2 Anmeldungen, Labor, Funktions- und Diagnostikzimmer
– Bunzlauer Str. 2, 2. Etage (Teil C): Hier befinden sich die Büroräume und die Telefonzentrale
– Bunzlauer Str. 2, 3. Etage: (Teil D): Hier befinden sich die Sprechzimmer der angestellten Fachärzte, zusätzlich Umkleide- und Aufenthaltsraum für die Angestellten, Kapselraum und das alte Sprechzimmer von Dr. med. Erhard Stähler
Leitlinienorientierung
Die Leitlinien für die Fachbereiche Innere Medizin und Gastroenterologie sind vollständig akzeptiert und fester Bestandteil der medizinischen Strategien und Konzepte der Praxis zur Diagnosestellung und Behandlung von Patienten. Als Herausgeber der fach-relevanten Leitlinien sind unter anderem zu nennen:
– Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)
– Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
– Berufsverband Deutscher Internisten (BDI)
– Bundesärztekammer
– Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI)
– Deutsche Krebsgesellschaft (DKG)
– Expertenkommission der Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie
In die schwerpunktorientierten Fachgesellschaften sind die PI als ordentliche Mitglieder integriert und nehmen in diesem Sinne an der Meinungsbildung zur Leitliniendiskussion aktiv teil.
Es werden unter Berücksichtigung der Leitlinien der Fachgesellschaften Qualitätsstandards definiert und festgelegt.
Ziel dieser Standards ist die einfache und rasche Umsetzung gastroenterologischer Diagnostik und Therapie in der ambulanten Versorgung. Die Standards dienen der Praxis zur praktischen Umsetzung zentraler Themen der Gastroenterologie, aller anderen genannten oder sinngemäß implizierten Fachgebiete sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Kollegen/innen im Kölner Raum und Umland.
Darüber hinaus besteht eine positiv gesehene Beziehung zu vielen niedergelassenen Kollegen in der Umgebung, teils im Rahmen persönlicher Kontakte, teils im Rahmen von Zuweiserkontakten, teils im Kontext mit Krankenhäusern, die bedarfsbezogen und zielgerichtet ausgebaut und nachgefragt wird.
Evidence based medicine und CME
Den Prinzipien der evidence based medicine fühlen sich die Leitung der Gemeinschaftspraxis und die nachgeordneten Mitarbeiter(innen) verpflichtet. Dies bedingt intensive Fortbildung auf allen Ebenen, im Sinne der CME (Continuous medical education). Mittel der CME sind Fachliteratur, Kongresse, externe Seminare und Workshops, Qualitätszirkel und praxisinterne Seminare.
Patientenorientierung
Die im Rahmen der gesetzlichen Normen und Möglichkeiten bestmögliche medizinische Betreuung und Versorgung von Menschen mit Erkrankungen aus dem Fachbereich der Gastroenterologie, unabhängig von Alter und Geschlecht, sozialer Stellung und Bedeutung, ist die oberste Maxime aller Ärzte und Mitarbeiter(innen) der Praxis.
Ambulant vor stationär
Das Prinzip, soviel ambulant wie möglich und nur so viel stationär wie notwendig, stellt eine ständige Verpflichtung dar. Hier ist bei der Therapieentscheidung die Risikoabwägung hinsichtlich der Sicherheit der Versorgung des Erkrankten oberstes Gebot.
Wirtschaftlichkeitsorientierung
Dem Wirtschaftlichkeitsgebot des §12 SGB V fühlen sich PI und alle Mitarbeiter(innen) verpflichtet im Sinne der sorgfältigen Verwaltung und des verantwortungsbewussten Einsatzes der wirtschaftlichen Ressourcen des deutschen Gesundheitssystems. Auch praxisintern hat das Kostenbewusstsein – bei zum Teil nicht kostendeckender Honorierung für erbrachte Leistungen im Rahmen des Regelleistungsvolumens im kassenärztlichen Bereich – hohe Priorität. Eine betriebswirtschaftliche Nutzung der Ressourcen ist für die Existenz der Praxis und die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Diagnostik und Therapie unbedingte Voraussetzung.
Leistungsorientierung
Die Mitarbeiter(innen) der Gemeinschaftspraxis fühlen sich dem Leistungsprinzip verpflichtet.
Zukunftsorientierung
Stillstand bedeutet unter dem Gesichtspunkt einer wissenschaftlichen Orientierung Rückschritt und damit Verlust an Qualität. Die wissenschaftliche Entwicklung im Fachbereich wird daher unter Einsatz der modernen Informationssysteme, wie z.B. Internet mit dem Zugriff auf weltweite Datenbanken und Infosysteme, sorgfältig und zeitnah verfolgt.
Dabei ist das Ziel eine zeitnahe Implementierung neuer Techniken und Entwicklungen in die diagnostischen und therapeutischen Konzepte der Gemeinschaftspraxis zu gewährleisten, soweit dies fachlich sinnvoll ist. Der Zukunftsentwicklung in der Gastroenterologie gilt unser besonderes Augenmerk. Struktur- und Prozessqualität sind ständig zu verbessern und anzupassen.
Wissenschaftsorientierung
Den Anschluss zu halten an die wissenschaftliche Entwicklung im Fachgebiet dient die Teilnahme an externen Forschungsvorhaben und die Planung und Durchführung eigener Projekte, soweit es die Verpflichtung aus dem medizinischen Versorgungsauftrag zu lassen.
Fehlermanagement
Beanstandungen und Unzufriedenheit werden ernst genommen. Die Ursachenanalyse und Ursachenbeseitigung sind integraler Bestandteil des praxisinternen Qualitätsmanagements.
Wichtige Praxisregeln für die gemeinsame Arbeit im Team
– Unsere Aufgabe ist der Mensch im Mittelpunkt unseres Tuns
– Wir verstehen uns als Partner, „Problemlöser“ und Helfer unserer Patienten. Wir erkennen es als Auszeichnung an, dass die Patienten unsere Praxis aufsuchen und sich uns anvertrauen
– Jeder der Mitarbeiter der Praxis und jeder der Ärzte ist ein Vorbild für alle anderen
– Wir wertschätzen und achten einander
– Wir handeln in Freiheit und eigener Verantwortung für unser Tun
– Wir gehen ehrlich, offen und fair miteinander um
– Wir haben Spaß an unserer Arbeit und spüren auch bei anderen deren Begeisterung
– Leistung fordern und fördern, das erkennen wir an
– Information und Wissen ist für alle zugänglich
– Kritik formulieren wir sachlich und ohne Emotionen
– Kritik nehmen wir an und verstehen dies als Chance
– Fehler sind erlaubt, aber wir lernen aus ihnen. Wir sind uns bewusst, dass wir eine besondere Art von Fürsorge und Verantwortung gegenüber unseren Patienten haben.